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   OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2022 - 11 A 193/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2022 - 11 A 193/20 (https://dejure.org/2022,54505)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12.04.2022 - 11 A 193/20 (https://dejure.org/2022,54505)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 12. April 2022 - 11 A 193/20 (https://dejure.org/2022,54505)
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  • milo.bamf.de

    AsylG, § 3e
    Irak: Autonome Region Kurdistan als innerstaatliche Fluchtalternative

 
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  • BVerwG, 18.02.2021 - 1 C 4.20

    Gewährleistung des wirtschaftlichen Existenzminimums am Ort des internen Schutzes

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2022 - 11 A 193/20
    Die Prüfung der Voraussetzungen von § 3e Abs. 1 Nr. 1 AsylG folgt den Grundsätzen, welche der Gerichtshof der Europäischen Union für die Prüfung aufgestellt hat, ob eine begründete Furcht vor Verfolgung oder einem ernsthaften Schaden besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.06.2021 - 1 C 54.20 -, juris, Rn. 14 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 02.03.2010 - C-175/08 u.a. -, juris, Rn. 55 ff., 93 und vom 18.02.2021 - 1 C 4.20 - Rn. 15).

    Sicher und legal kann der Schutzsuchende an den Ort des internen Schutzes reisen, wenn es nutzbare Verkehrsverbindungen vom Ort eines eigenen Aufenthalts (Herkunftsregion; Ort des externen Schutzgesuches) zum Ort des internen Schutzes gibt, die ohne unverhältnismäßige Schwierigkeiten und auch zu Kosten, die aufzubringen dem Ausländer nicht unmöglich oder unzumutbar sind, genutzt werden können, und Transportmittel oder eine Reiseroute zur Verfügung stehen, bei deren Nutzung der Ausländer sich nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit der Gefahr aussetzen muss, dem Zugriff von verfolgungsmächtigen Akteuren ausgesetzt zu werden oder einen ernsthaften Schaden zu erleiden; "legal" erreichbar ist ein solcher Ort, wenn er unter Nutzung legal nutzbarer Verkehrsverbindungen erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.2021 - 1 C 4.20 - Rn. 15 ff.), und "Aufnahme" findet ein Ausländer dort, wenn er nach dessen legaler Erreichbarkeit nicht nur erstmaligen Zugang erhält, sondern dort legal seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.06.2021 - 1 C 54.20 -, juris, Rn. 14 und vom 18.02.2021 - 1 C 4.20 -, juris, Rn. 23).

    Darüber hinausgehende Anforderungen sind keine notwendige Voraussetzung der Zumutbarkeit einer Niederlassung (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 24.06.2021 - 1 C 54.20 -, juris, Rn. 15 und vom 18.02.2021 - 1 C 4.20 -, juris, Rn. 27).

  • BVerwG, 24.06.2021 - 1 C 54.20

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines afghanischen Staatsangehörigen aus

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2022 - 11 A 193/20
    Die Prüfung der Voraussetzungen von § 3e Abs. 1 Nr. 1 AsylG folgt den Grundsätzen, welche der Gerichtshof der Europäischen Union für die Prüfung aufgestellt hat, ob eine begründete Furcht vor Verfolgung oder einem ernsthaften Schaden besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.06.2021 - 1 C 54.20 -, juris, Rn. 14 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 02.03.2010 - C-175/08 u.a. -, juris, Rn. 55 ff., 93 und vom 18.02.2021 - 1 C 4.20 - Rn. 15).

    Sicher und legal kann der Schutzsuchende an den Ort des internen Schutzes reisen, wenn es nutzbare Verkehrsverbindungen vom Ort eines eigenen Aufenthalts (Herkunftsregion; Ort des externen Schutzgesuches) zum Ort des internen Schutzes gibt, die ohne unverhältnismäßige Schwierigkeiten und auch zu Kosten, die aufzubringen dem Ausländer nicht unmöglich oder unzumutbar sind, genutzt werden können, und Transportmittel oder eine Reiseroute zur Verfügung stehen, bei deren Nutzung der Ausländer sich nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit der Gefahr aussetzen muss, dem Zugriff von verfolgungsmächtigen Akteuren ausgesetzt zu werden oder einen ernsthaften Schaden zu erleiden; "legal" erreichbar ist ein solcher Ort, wenn er unter Nutzung legal nutzbarer Verkehrsverbindungen erreicht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.2021 - 1 C 4.20 - Rn. 15 ff.), und "Aufnahme" findet ein Ausländer dort, wenn er nach dessen legaler Erreichbarkeit nicht nur erstmaligen Zugang erhält, sondern dort legal seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründen kann (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.06.2021 - 1 C 54.20 -, juris, Rn. 14 und vom 18.02.2021 - 1 C 4.20 -, juris, Rn. 23).

    Darüber hinausgehende Anforderungen sind keine notwendige Voraussetzung der Zumutbarkeit einer Niederlassung (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteile vom 24.06.2021 - 1 C 54.20 -, juris, Rn. 15 und vom 18.02.2021 - 1 C 4.20 -, juris, Rn. 27).

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2022 - 11 A 193/20
    Anderes kann nur in besonderen Ausnahmefällen gelten, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen (vgl. EGMR, Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07 - (Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich) = NVwZ 2012, 681; BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris, Rn. 23 m.w.N.).

    Die besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit ist dann erreicht, wenn sich die betroffene Person in extremer materieller Not befinden würde, die es ihr nicht erlauben würde, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, wobei auch die Verletzlichkeit für Misshandlungen und die Aussicht auf eine Verbesserung der Lage in angemessener Zeit in den Blick zu nehmen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris, Rn. 25 = NVwZ 2013, 1167, 1177; EGMR, Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07 (Sufi und Elmi/ Vereinigtes Königreich) = NVwZ 2012, 681, Rn. 282 f.).

  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2022 - 11 A 193/20
    Anderes kann nur in besonderen Ausnahmefällen gelten, in denen humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen (vgl. EGMR, Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07 - (Sufi und Elmi/Vereinigtes Königreich) = NVwZ 2012, 681; BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris, Rn. 23 m.w.N.).

    Die besonders hohe Schwelle der Erheblichkeit ist dann erreicht, wenn sich die betroffene Person in extremer materieller Not befinden würde, die es ihr nicht erlauben würde, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden, wobei auch die Verletzlichkeit für Misshandlungen und die Aussicht auf eine Verbesserung der Lage in angemessener Zeit in den Blick zu nehmen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris, Rn. 25 = NVwZ 2013, 1167, 1177; EGMR, Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07 (Sufi und Elmi/ Vereinigtes Königreich) = NVwZ 2012, 681, Rn. 282 f.).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 45.18

    Trotz Abschiebungsschutzes einzelner Mitglieder der Kernfamilie ist bei der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2022 - 11 A 193/20
    Zwar können auch schlechte humanitäre Verhältnisse im Ausnahmefall eine Behandlung im Sinne des Art. 3 EMRK darstellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.07.2019 - 1 C 45.18 - juris, Rn. 12 m.w.N.).
  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2022 - 11 A 193/20
    Die Prüfung der Voraussetzungen von § 3e Abs. 1 Nr. 1 AsylG folgt den Grundsätzen, welche der Gerichtshof der Europäischen Union für die Prüfung aufgestellt hat, ob eine begründete Furcht vor Verfolgung oder einem ernsthaften Schaden besteht (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.06.2021 - 1 C 54.20 -, juris, Rn. 14 unter Verweis auf EuGH, Urteil vom 02.03.2010 - C-175/08 u.a. -, juris, Rn. 55 ff., 93 und vom 18.02.2021 - 1 C 4.20 - Rn. 15).
  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2022 - 11 A 193/20
    Allerdings genügen eine bloße Verschlechterung der Lebensumstände oder Verringerung der Lebenserwartung im Zielstaat gegenüber den Verhältnissen im Aufenthaltsstaat nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.05.2020 - 1 C 11.19 -, juris, Rn. 10 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.04.2018 - A 11 S 924/17

    Afghanistan: kein Abschiebungsverbot für leistungsfähige, erwachsene Männer -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2022 - 11 A 193/20
    Dabei sind eine Vielzahl von Faktoren zu berücksichtigen, darunter etwa der Zugang für Rückkehrer zu Arbeit, Wasser, Nahrung, Gesundheitsversorgung sowie die Chance, eine adäquate Unterkunft zu finden, der Zugang zu sanitären Einrichtungen und nicht zuletzt die finanziellen Mittel zur Befriedigung elementarer Bedürfnisse, auch unter Berücksichtigung von Rückkehrhilfen usw. (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 11.04.2018 - A 11 S 924/17 - juris, Rn. 129 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 07.09.2021 - 1 C 3.21

    Berücksichtigung von Hilfe- und Unterstützungsleistungen nichtstaatlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2022 - 11 A 193/20
    Darüber hinaus sind auch existenzsichernde Unterstützungsleistungen vor Ort tätiger nichtstaatlicher Hilfs- oder Unterstützungsorganisationen für die Frage der Sicherung des Existenzminimums zu berücksichtigen (vgl. zu Art. 4 GRC: BVerwG, Urteil vom 07.09.2021 - 1 C 3.21 -, juris, Rn. 25, 26).
  • BVerwG, 25.07.2017 - 1 C 12.16

    Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 12.04.2022 - 11 A 193/20
    Hinsichtlich der auf 30 Monate festgesetzten Befristung des gesetzlichen Einreise- und Aufenthaltsverbots gem. § 11 Abs. 1 AufenthG, welches europarechtskonform als befristete Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auszulegen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.07.2017 - 1 C 12.16 -, juris, Rn. 34), sind Ermessensfehler vorliegend nicht erkennbar.
  • VGH Bayern, 18.01.2019 - 4 ZB 18.30367

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache und bewaffneter Konflikt bzw.

  • OVG Sachsen, 20.04.2018 - 2 A 811/13

    Zur Behandelbarkeit einer PTBS in der Russischen Förderation

  • VG Berlin, 26.08.2021 - 31 L 158.21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • OVG Sachsen, 17.05.2021 - 6 A 536/18

    Flüchtlingsschutz; Tschetschenien; Zulassungsantrag; psychische Erkrankung;

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